EU verweist auf Artikel 39 für mögliche Ausnahmegenehmigung für Tesla FSD

Eine Anfrage an die EU Kommission, ob die Tesla Full Self Driving-Software (FSD) in der EU zugelassen werden könnte, brachte eine Antwort, die auf den Typgenehmigungsprozess selbst und eine mögliche Ausnahmegenehmigung verweist. Es handelt sich dabei um den Artikel 39, der Ausnahmen für innovative Technologien schafft.

Die Kommission ergänzt allerdings auch, dass bislang kein Antrag auf eine solche Ausnahmegenehmigung oder Typgenehmigung von Tesla vorliegt. Ob Tesla eine Ausnahmegenehmigung in Europa ansuchen wird oder gleich den Typgenehmigungsprozess durchläuft ist bislang nicht bekannt. Hier der Schriftverkehr:

Heute habe ich diese Antwort von der Europäischen Kommission bezüglich des überwachten Systems „Full Self-Driving“ (FSD) von Tesla und dessen möglicher Einführung in der EU erhalten. Darin werden die Herausforderungen der Automatisierungsstufe 2+ hervorgehoben, auf die UN-Regelung Nr. 171 verwiesen und festgestellt, dass bislang noch keine Anträge auf Ausnahmegenehmigungen gemäß Artikel 39 gestellt wurden. Tesla-Community – was denkt ihr über die FSD-Regulierung in Europa?

Sehr geehrter Herr Nielsen,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Supervised System „Full Self-Driving“ (FSD) von Tesla, die an unsere Abteilung weitergeleitet wurde, die für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen zuständig ist. Automatisierte Fahrsysteme der Stufe 2+, wie FSD Supervised, stellen aufgrund der Notwendigkeit einer kontinuierlichen Beteiligung und Verantwortung des Fahrers besondere Herausforderungen dar, was wichtige Sicherheitsaspekte aufwirft.
Die vom Weltforum für die Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften entwickelte UN-Regelung Nr. 171 über Fahrerassistenzsysteme (DCAS) legt den Rahmen für die Zulassung fortschrittlicher Fahrerassistenzsysteme fest.
Wenn das FSD-System von Tesla Funktionen umfasst, die über diese UN-Regelung hinausgehen, kann für seinen Einsatz ein alternativer Ansatz erforderlich sein – beispielsweise Ausnahmeregelungen, Pilotprogramme oder die Abstimmung mit nationalen Behörden zur Bewertung der Sicherheit und der Einhaltung der EU-Vorschriften. Es ist auch wichtig anzumerken, dass die UNECE Arbeitsgruppe zu Connected und Automatisierten Fahrzeugen die Bemühungen zur Ausweitung des Anwendungsbereichs von DCAS-fähigen Fahrzeugen fortsetzt, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. Diese laufenden Arbeiten könnten letztendlich zu einer breiteren Palette von Funktionen führen, darunter auch solche, die im FSD-System von Tesla enthalten sind.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass der EU-Typgenehmigungsrahmen für Kraftfahrzeuge in Artikel 39 Ausnahmen für innovative Technologien zulässt, die ein gleichwertiges Sicherheitsniveau aufweisen. Bislang hat die Europäische Kommission keinen Antrag einer nationalen Typgenehmigungsbehörde auf ein solches Verfahren gemäß Artikel 39 in Bezug auf das FSD-System von Tesla erhalten.
Mit freundlichen Grüßen

Dieser Beitrag ist auch auf Englisch erschienen.

1 Kommentar

Hinterlasse eine Antwort